Themengebiet: Natur, Umwelt, Nachhaltigkeit, Garten, Design, Biodiversität, Klimaanpassung. Bild: Blühender Lavendel und summende Bienen

MASSNAHMEN ZUR AKTIVIERUNG UND BERUFLICHEN EINGLIEDERUNG (AVGS)

Wir bieten zwei Maßnahmen mit unterschiedlichem Ziel an: BERUFUNG GARTEN führt an eine selbständige Tätigkeit heran. SEHNSUCHT GARTEN führt an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heran und hilft, Vermittlungshemmnisse abzubauen.

MASSNAHMEN

BERUFUNG GARTEN

Natur. Freude. Sinn.

Aktivierungsmaßnahme zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III). Die Teilnehmenden analysieren ihre persönlichen Voraussetzungen und beruflichen Ziele, entwickeln ein individuelles Geschäftsmodell und erproben es an einem ersten Praxisprojekt. Ergebnis ist ein praktisch überprüftes Gründungskonzept mit Businessplan. Begleitet wird die Umsetzung durch Gruppen- und Einzelcoachings sowie Peer- und Buddyformate. Die Durchführung ist digital, mit klarer Struktur und verbindlichen Lern- und Arbeitsphasen. Einstieg jeden Mittwoch. Dauer: 5 Monate (BG5, 22 Wochen, M-ID 2) oder 10 Monate (BG10, 43 Wochen, M-ID 1), jeweils 8 Module. Zulassung M-25-26258-1. Der Anteil der beruflichen Kenntnisvermittlung liegt mit rund 4,7 Wochen (BG5) beziehungsweise rund 2,4 Wochen (BG10) unter der gesetzlichen Höchstdauer von acht Wochen (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB III).

Frau in einem üppig blühenden Blumenfeld
Eine glücklich strahlende Frau, draußen. Sie zeigt in die Ferne in ihre Richtung.
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Ein Garten von oben; üppiges Grün, geordnet und prächtig
Logo Sehnsucht Garten: Ein Herz mit Fingerabdrücken

SEHNSUCHT GARTEN

Kreativität. Empowerment. Sinnlichkeit.

Aktivierungsmaßnahme zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung individueller Vermittlungshemmnisse (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III). Die Teilnehmenden entwickeln in 24 Schritten nach der Methode BOS.S© einen vollständigen Gestaltungsentwurf für ein konkretes Garten- oder Freiraumprojekt. Dabei stärken sie Kreativität, Problemlösung und Entscheidungsfähigkeit und klären ihre persönlichen Ressourcen, Interessen und Kompetenzen. Die Durchführung ist digital, mit klarer Struktur, verbindlichen Arbeitsphasen und individueller Begleitung. Ein Einstieg ist wöchentlich möglich. Dauer: 2 Monate (SG2, M-ID 3). Zulassung M-25-26258-1. Der Anteil der beruflichen Kenntnisvermittlung liegt unter der gesetzlichen Höchstdauer von acht Wochen (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB III).

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SELBSTEINSCHÄTZUNG

Mit einem bewilligten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten der Maßnahme. Ob Du einen AVGS erhältst, entscheidet Deine zuständige Ansprechperson dort. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht. Mit unserer Selbsteinschätzung kannst Du vorab prüfen, ob eine Förderung für Dich infrage kommt:

FAQ

  • Passt die Maßnahme zu meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld?

    Während der Maßnahme bekommst Du Dein Arbeitslosengeld weiter, jeder Tag zählt aber von Deinem Anspruch ab. BG5 dauert 22 Wochen, also rund 154 Tage, BG10 dauert 43 Wochen, also rund 301 Tage, und SG2 dauert 9 Wochen, also rund 63 Tage. Wichtig ist das vor allem, wenn Du nach BERUFUNG GARTEN einen Gründungszuschuss beantragen möchtest. Dafür brauchst Du zum Start Deiner Selbständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Zu Beginn der Maßnahme solltest Du deshalb noch mindestens rund 304 Tage Anspruch haben, wenn Du BG5 wählst, und mindestens rund 451 Tage bei BG10. Wie viele Tage Dir noch zustehen, steht in Deinem Bescheid über das Arbeitslosengeld. Wenn Du Leistungen vom Jobcenter beziehst, gibt es keinen Gründungszuschuss, dort ist stattdessen das Einstiegsgeld möglich. Bitte besprich die passende Variante und den richtigen Zeitpunkt unbedingt mit Deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.


  • BERUFUNG NATUR oder BERUFUNG GARTEN?

    Am 24.06.2026 haben wir unser Programm BERUFUNG GARTEN in BERUFUNG NATUR umbenannt. Denn es geht um viel mehr als um Gärten: um die Natur um uns herum und um unsere eigene Natur, um das System Natur, das fest mit der besonderen Kraft verbunden ist, die wir Leben nennen, und mit unserem Planeten Erde. Um diesem größeren Zusammenhang gerecht zu werden, haben wir uns getraut, ein seit vielen Jahren etabliertes und erfolgreiches Programm umzubenennen. Den Namen BERUFUNG GARTEN tragen weiterhin unsere nach AZAV zugelassenen Maßnahmen BG5 und BG10. Sie richten sich an Menschen, die arbeitslos, arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und sich selbständig machen möchten, und können mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden. Alle Varianten haben dieselben 8 Module. BG5 und BG10 bieten zusätzlich eine deutlich intensivere Begleitung mit wesentlich mehr Live-Einheiten. Alle Informationen zur Förderung findest Du auf unserer Seite Maßnahmen mit AVGS.


  • Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und AVGS?

    Im Alltag werden die beiden Begriffe oft verwechselt. Beide Gutscheine stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus, sie fördern aber unterschiedliche Maßnahmen. Der Bildungsgutschein fördert Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, zum Beispiel Umschulungen oder Anpassungsqualifizierungen (§ 81 SGB III). Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III), zum Beispiel zur beruflichen Orientierung, zum Abbau von Vermittlungshemmnissen oder zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. Eine AVGS-Maßnahme ist keine Weiterbildung: Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf darin höchstens acht Wochen umfassen (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB III), und sie führt nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss. BERUFUNG GARTEN und SEHNSUCHT GARTEN sind AVGS-Maßnahmen. Für eine geförderte Teilnahme ist deshalb ein AVGS nötig, ein Bildungsgutschein kann dafür nicht eingesetzt werden. Nach erfolgreicher Teilnahme gibt es eine Teilnahmebescheinigung.



  • Kann ich die Maßnahme abbrechen?

    Ja, ein Abbruch ist grundsätzlich möglich. Sprich vorher aber mit uns und mit Deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Gibt es einen wichtigen Grund, zum Beispiel weil Du eine Arbeit aufnimmst, ist ein Abbruch in der Regel unproblematisch. Ein Abbruch ohne wichtigen Grund kann sich dagegen auf Deine Leistungen auswirken. Gemeinsam finden wir oft auch eine Lösung, die Teilnahme fortzusetzen, zum Beispiel wenn Dir gerade die Zeit fehlt.


  • Wie bereite ich mich auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vor?

    Am besten gehst Du mit klaren Argumenten und den wichtigsten Angaben zur Maßnahme in das Gespräch. Erkläre, warum die Maßnahme zu Deinen beruflichen Zielen passt: bei BERUFUNG GARTEN zum Beispiel Deine Idee für eine selbständige Tätigkeit, bei SEHNSUCHT GARTEN Deinen Wunsch nach beruflicher Orientierung und neuen Perspektiven. Nimm die Angaben zur Maßnahme mit: den Namen und die Variante (BG5, BG10 oder SG2), unsere KURSNET-Anbieter-Nr. 308865 und die Zulassungsnummer M-25-26258-1. Bitte außerdem darum, dass im Gutschein das passende Ziel steht: Bei BERUFUNG GARTEN die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III). Wenn Du nach BERUFUNG GARTEN einen Gründungszuschuss beantragen möchtest, prüfe vorher Deinen Restanspruch auf Arbeitslosengeld und sprich gezielt an, ob BG5 oder BG10 besser passt. Bei SEHNSUCHT GARTEN ist das Ziel die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III). Manchmal heißt es im Gespräch, AVGS-Maßnahmen dürften höchstens acht Wochen dauern. Dann kannst Du erklären: Die Acht-Wochen-Grenze gilt nur für den Teil, in dem Fachwissen vermittelt wird (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB III). Bei uns sind das rund 4,7 Wochen bei BG5, 2,4 Wochen bei BG10 und 1,9 Wochen bei SG2. Die fachkundige Stelle GUTcert hat die Maßnahmen auf dieser Grundlage geprüft und zugelassen. Gut vorbereitet bist Du, wenn Du vorher unsere Selbsteinschätzung gemacht, für BERUFUNG GARTEN den Fragebogen ausgefüllt und das Kennenlern-Gespräch mit Ulla geführt hast.


  • Wie finde ich heraus, ob die Maßnahme für mich geeignet ist?

    Zuerst lohnt ein Blick auf Dein Ziel. BERUFUNG GARTEN passt zu Dir, wenn Du Dich im Garten- und Naturbereich selbständig machen und ein eigenes Geschäftsmodell entwickeln möchtest. Wenn Du Arbeitslosengeld beziehst und nach der Maßnahme einen Gründungszuschuss beantragen möchtest, ist meist BG5 die passende Variante, weil nach BG10 oft nicht mehr genug Anspruchstage übrig sind. SEHNSUCHT GARTEN passt zu Dir, wenn Du Dich beruflich neu orientieren möchtest und Raumdesign für Dich interessant ist. Ob eine Förderung für Dich realistisch ist, prüfst Du mit unserer Selbsteinschätzung. Für BERUFUNG GARTEN füllst Du zusätzlich unseren Fragebogen aus. Endgültig klärt sich die Eignung im Kennenlern-Gespräch mit Ulla. Dort schauen wir gemeinsam, ob und welche Maßnahme zu Deiner Situation passt.


  • Was passiert, wenn ich krank bin oder Termine nicht wahrnehmen kann?

    Gib bitte so früh wie möglich Bescheid, und zwar uns und Deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Bei Krankheit gelten außerdem die üblichen Meldepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Gemeinsam besprechen wir dann, wie Du Versäumtes nachholen kannst. Die genauen Regelungen stehen in Deinem Maßnahmevertrag.


  • Muss ich für die Teilnahme etwas bezahlen?

    Nein, wenn Dir ein AVGS für die Maßnahme bewilligt wird. Dann übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Maßnahmekosten vollständig, und für Dich fallen keine Teilnahmegebühren an. Da die Maßnahmen digital stattfinden, brauchst Du lediglich ein internetfähiges Gerät, zum Beispiel einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone. Freiwillige Zusatzangebote der Deutschen Gartenakademie außerhalb der Maßnahme sind nicht Teil der Förderung. Ohne AVGS kannst Du BERUFUNG NATUR oder SEHNSUCHT GARTEN auch als Selbstzahlerin oder Selbstzahler buchen.


  • Wie lange dauern die Maßnahmen?

    BERUFUNG GARTEN gibt es in zwei Varianten: BG5 dauert 5 Monate (22 Wochen) mit rund 17 Stunden pro Woche. BG10 dauert 10 Monate (43 Wochen) mit rund 10 Stunden pro Woche. SEHNSUCHT GARTEN (SG2) dauert 2 Monate (9 Wochen) mit rund 17 Stunden pro Woche. Die Stunden verteilst Du auf mindestens zwei Tage pro Woche. Die genaue Dauer wird in Deinem AVGS festgelegt. Vielleicht hast Du gehört, dass AVGS-Maßnahmen höchstens acht Wochen dauern dürfen. Das stimmt so nicht: Die Acht-Wochen-Grenze gilt nur für den Teil, in dem Fachwissen vermittelt wird (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB III). Dieser Teil umfasst bei BG5 rund 4,7 Wochen, bei BG10 rund 2,4 Wochen und bei SG2 rund 1,9 Wochen. Die übrige Zeit nutzt Du, um das Gelernte anzuwenden und mit Begleitung an Deinem eigenen Vorhaben zu arbeiten. Die fachkundige Stelle GUTcert hat die Maßnahmen auf dieser Grundlage geprüft und zugelassen.


  • Was ist das Ziel der Maßnahmen?

    BERUFUNG GARTEN (BG5 und BG10) führt an eine selbständige Tätigkeit heran (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III). Du klärst Deine persönlichen Voraussetzungen und beruflichen Ziele, machst Deine Kompetenzen sichtbar und entwickelst ein eigenes Geschäftsmodell mit Businessplan. Am Ende kannst Du fundiert entscheiden, ob und wie Du Dich selbständig machst. SEHNSUCHT GARTEN (SG2) führt an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heran und hilft, Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III). Du klärst Deine Ressourcen, Interessen und Kompetenzen, stärkst Kreativität, Problemlösung und Entscheidungsfähigkeit und entwickelst realistische berufliche Perspektiven.


  • Besteht ein Rechtsanspruch auf einen AVGS?

    Nein. Ob ein AVGS ausgestellt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach eigenem Ermessen. Die zuständige Ansprechperson prüft dabei, ob die Maßnahme die berufliche Eingliederung im Einzelfall sinnvoll unterstützt. Für das Gespräch ist es deshalb hilfreich, gut begründen zu können, warum die Maßnahme zu den eigenen beruflichen Zielen passt. Bei der Vorbereitung helfen die Selbsteinschätzung, für BERUFUNG GARTEN der Fragebogen und das Kennenlern-Gespräch mit der Deutschen Gartenakademie.


  • Wer kann einen AVGS erhalten?

    Ein AVGS kommt für Dich infrage, wenn Du arbeitslos bist, als arbeit- oder ausbildungsuchend gemeldet bist oder Dir Arbeitslosigkeit droht. Zuständig ist die Agentur für Arbeit oder, wenn Du Leistungen vom Jobcenter beziehst, das Jobcenter. Bist Du bereits hauptberuflich selbständig, ist ein AVGS in der Regel nicht möglich. Die Entscheidung trifft immer Deine Agentur für Arbeit oder Dein Jobcenter. Ob eine Förderung für Dich realistisch ist, kannst Du vorab mit unserer Selbsteinschätzung prüfen. Für BERUFUNG GARTEN füllst Du zusätzlich unseren Fragebogen aus. Danach buchst Du ein Kennenlern-Gespräch. Darin klären wir gemeinsam, ob die Maßnahme zu Dir passt. So gehst Du gut vorbereitet in Dein Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.


  • Was ist ein „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ (AVGS)?

    Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit und der Jobcenter nach § 45 SGB III. Damit werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert, zum Beispiel zur beruflichen Orientierung oder zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. Bei der Deutschen Gartenakademie sind das zwei Maßnahmen: SEHNSUCHT GARTEN (SG2) führt an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heran. BERUFUNG GARTEN (BG5 und BG10) führt an eine selbständige Tätigkeit heran. Den Gutschein stellt Dir Deine Agentur für Arbeit oder Dein Jobcenter aus. Darin sind Ziel und Rahmen der Maßnahme festgelegt. Innerhalb dieses Rahmens wählst Du selbst einen zugelassenen Träger und eine passende Maßnahme. Wichtig ist deshalb, dass das Ziel im Gutschein zu Deiner Wunschmaßnahme passt: bei BERUFUNG GARTEN die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit, bei SEHNSUCHT GARTEN die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Wird Deine Teilnahme bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten der Maßnahme.


  • Wie läuft die Teilnahme mit einem AVGS ab?

    Die Teilnahme läuft in wenigen Schritten ab. Zuerst prüfst Du mit unserer Selbsteinschätzung, ob eine Förderung für Dich realistisch ist. Für BERUFUNG GARTEN füllst Du zusätzlich unseren Fragebogen aus. Dann buchst Du ein Kennenlern-Gespräch mit Ulla Schuch. Darin klären wir gemeinsam, ob die Maßnahme zu Dir passt, und Du erhältst die Informationen zur Maßnahme für Dein Fördergespräch. Damit gehst Du zu Deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Wird Dir ein AVGS für die Maßnahme ausgestellt, stimmen wir gemeinsam Deinen Start ab. Ein Einstieg ist wöchentlich möglich.


  • Warum ist das Kennenlern-Gespräch Pflicht?

    Das Kennenlern-Gespräch mit Ulla ist die Eignungsfeststellung und fester Bestandteil unserer zugelassenen Maßnahmen. Darin klären wir gemeinsam, ob die Maßnahme inhaltlich und zeitlich zu Deiner Situation und Deinen beruflichen Zielen passt. So stellen wir sicher, dass Du an einer Maßnahme teilnimmst, die Dich wirklich weiterbringt. Gleichzeitig bereitet Dich das Gespräch gut auf den Termin mit Deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vor, und Du kannst offene Fragen klären. Das Gespräch findet telefonisch statt, ist kostenfrei und kein Verkaufsgespräch. Für BERUFUNG GARTEN füllst Du vorher unseren Fragebogen aus.


  • Wie groß sind die Gruppen?

    Klein und persönlich, maximal zwölf Teilnehmende. So hat jede*r Raum und individuelle Begleitung. Einmal im Monat gibt es offene Themenabende, zu denen alle Gruppen eingeladen sind – ein Ort zum Austauschen, Lernen und Netzwerken.


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